Familie Kornmeier

Sonnenhalde 4

77736 Zell am Harmersbach


Telefon: +49(0)7835/7282

kornmeier@haus-barbara.de

Impressum

Reinhard Kornmeier
Sonnenhalde 4
77736 Zell am Harmersbach
Telefon: 07835/7282
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Konzept, Redaktion und Fotos

Reinhard Kornmeier


Technische Realisierung

Matthias Huber


Design

Stefan Huber


Letzter Stand: 25.10.2010
Aktueller Stand: 25.10.2010



Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Inhaber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Inhaber, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Inhabers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhaber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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4. Datenschutz

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5. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Bildquellen Nachweis:

- © Tourist-Information, Zell a.H
- © G-Grafik Werbeagentur, Zell a.H.
- © Golfclub Gröbernhof e. V.. Zell a.H.
- © Schwarzwälder Post, Zell a.H.
- © Villa-Haiss-Museum, Zell a.H.
- © ADVENTURE Mini.Golf.Park, Oberharmersbach
- © Tourist-Information, Gengenbach
- © Dorotheenhütte, Wolfach
- © Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof, Gutach
- © Tourist-Information Durbach
- © Tourist-Information, Seebach
- © Hochschwarzwald Tourismus GmbH, Titisee-Neustadt
- © MAS Park mit allen Sinnen GmbH, Achern
- © Steinwasen Park • Steinwasen 1 • Oberried
- © Freiburg Wirtschaft Touristik und Messen GmbH & Co.KG/Karl-Heinz Raach bzw. © FWTM / Raach
- © Tourist-Information Konstanz GmbH
- © Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH
- © Büro des Fremdenverkehrsamts Straßburg 17 place de la Cathedrale BP 700 70 Straßburg Fotograf: Jacques Hampe 14/39
- © Sommerrodelbahn Gutach GmbH & Co KG, Berthold Ruf, GF




GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM KINZIGTAL

die Tourismusstellen der Orte des Kinzigtals sind für die Gäste des Kinzigtals im Nachweis, einige davon auch in der Vermittlung von Unterkünften von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern des Kinzigtals (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend " Gastgeber“ abgekürzt tätig. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnah-mevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und, soweit eine örtliche Tourismusstelle als Vermittler eingeschaltet ist, deren Vermittlungstätigkeit. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der Tourismusstellen
1.1. Die örtlichen Tourismusstellen haben, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung einer Nachweisstelle für freie Unterkünfte, bzw. – soweit sie als Vermittler in die Buchungsabwicklung eingeschaltet sind, eines Reisevermitt-lers.
1.2. Sie haften nicht für die Angaben des Gastgebers, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der als Vermittler tätigen Tourismusstellen aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorlie-gen.
2.2. Reisemittler, insbesondere Reisebüros – mit Ausnahme der vermittelnden Tourismusstellen selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgeber hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von den Tourismusstellen oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgeber gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertrags-verpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä-rung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder, als dessen Vertreter, die als Vermittler eingeschaltete Tourismusstelle – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast über-mitteln.
2.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8. Unterbreitet der Gastgeber bzw. die vermittelnde Tourismusstelle auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abwei-chend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgeber an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Ein-schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der vermittelnden Tourismus-stelle oder dem Gastgeber möglich.

3.2. Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3. Ist eine Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der vermittelnden Tourismusstelle oder dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der vermittelnden Tourismusstelle oder des Gastgeber. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer von der vermittelnden Tourismusstelle oder dem Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.
5.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucher-zimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%

6.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Tourismusstelle (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
7.2. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der Tourismusstelle spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu räumen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
8. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgeber den Betrieb des Gastgeber, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgeber die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend..
9. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleis-tungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der Tourismusstelle aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der Tourismusstelle oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastge-ber, bzw. der Tourismusstelle als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Tourismusstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der vermittelnden Tourismusstelle findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2. Der Gast kann den Gastgeber, bzw. die vermittelnde Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der vermittelnden Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.